Rückbau und Entsorgung von Asbestzement-Wellplatten auf Industriehallen
Viele Industrie- und Gewerbehallen in Deutschland sind bis heute mit Asbestzement-Wellplatten eingedeckt – oft auch an den Fassaden. Die Platten wurden bis zum Asbestverbot 1993 millionenfach verbaut, weil sie günstig, leicht und witterungsbeständig waren.
Nach Jahrzehnten unter Sonne, Regen und Frost sind viele dieser Dächer verwittert, bemoost oder undicht. Spätestens bei einer Dachsanierung, der Montage einer PV-Anlage oder dem Abbruch der Halle müssen die Platten fachgerecht zurückgebaut und entsorgt werden.
Warum Asbestzement-Wellplatten ein Risiko sind
Asbestzement gilt als festgebundenes Asbestprodukt. Solange die Platten intakt sind, werden kaum Fasern freigesetzt. Durch Verwitterung, Bruch, Bohren, Schneiden oder Reinigen mit Hochdruck können jedoch Asbestfasern in die Luft gelangen – und diese sind krebserregend.
Deshalb gilt: Platten dürfen nicht gebrochen, gesägt oder abgeworfen werden. Auch das Reinigen oder Beschichten von Asbestdächern ist verboten. Arbeiten an den Platten sind nur als ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) durch eine Fachfirma nach TRGS 519 zulässig.
Besonderheiten bei Industriehallen
Hallendächer stellen andere Anforderungen als ein Einfamilienhaus oder eine Scheune:
- Große Flächen: Oft mehrere tausend Quadratmeter, die eine gute Logistik für Material, Krane und Container erfordern.
- Absturz- und Durchsturzgefahr: Asbestzement-Wellplatten sind nicht begehbar. Ohne Laufstege, Sicherheitsnetze oder Auffangsysteme besteht Lebensgefahr.
- Schutz von Anlagen und Waren: Maschinen, Lagerbestände und Produktionsbereiche unter dem Dach müssen vor Staub und herabfallenden Teilen geschützt werden.
Ablauf des Rückbaus
1. Bestandsaufnahme und Planung
Zu Beginn besichtigen wir die Halle, prüfen Zustand, Fläche, Unterkonstruktion und Zugänglichkeit. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Angebot sowie einen Arbeitsplan mit Gefährdungsbeurteilung.
2. Anzeige bei der Behörde
Asbestarbeiten müssen der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und dem Unfallversicherungsträger rechtzeitig vor Beginn angezeigt werden. Diese Formalitäten übernehmen wir für Sie.
3. Sicherung der Baustelle
Je nach Gebäude setzen wir Sicherheitsnetze unter dem Dach, Seitenschutz an den Traufen, Laufstege und Hubarbeitsbühnen ein. Bereiche unter dem Dach werden bei Bedarf abgesperrt oder abgedeckt.
4. Zerstörungsfreie Demontage
Die Platten werden staubarm und möglichst ohne Bruch demontiert: Befestigungen werden gelöst, die Platten vor dem Ausbau mit Restfaserbindemittel behandelt und einzeln abgenommen. Unsere Mitarbeiter tragen dabei die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung.
5. Verpackung und Abtransport
Die Wellplatten werden direkt auf dem Dach oder an der Übergabestelle staubdicht in zugelassene Plattenbags (Big Bags) verpackt, gekennzeichnet und per Kran oder Aufzug zu Boden gebracht.
Fachgerechte Entsorgung
Asbestzement-Abfälle sind gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*) und dürfen nur auf dafür zugelassenen Deponien entsorgt werden. Die Entsorgung wird über das elektronische Abfallnachweisverfahren dokumentiert.
Wir kümmern uns um alles: Verpackungsmaterial, Container, Transport, Nachweise und die Abgabe auf der Deponie. Am Ende erhalten Sie die vollständigen Entsorgungsnachweise für Ihre Unterlagen.
Wovon hängen die Kosten ab?
Die Kosten für Rückbau und Entsorgung hängen unter anderem ab von:
- Dachfläche und Dachneigung
- Höhe und Zugänglichkeit der Halle
- notwendigen Sicherungsmaßnahmen (Netze, Gerüste, Laufstege)
- Einschränkungen durch den laufenden Betrieb
- Entsorgungsmenge und Deponiegebühren in Ihrer Region
Nach einer Besichtigung erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot.
Ihr Partner für Industriehallen
Seit mehr als 30 Jahren bauen wir Asbestzement-Wellplatten auf Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftshallen zurück – bundesweit, sicher und nach TRGS 519. Von der Anzeige bei der Behörde bis zum Entsorgungsnachweis erhalten Sie alles aus einer Hand.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu Ihrem Hallendach.