Instandhaltungsarbeiten beziehen sich auf den Austausch von asbesthaltigen Dichtungen, Packungen, Bremsanlagen und Kupplungen. Die TRGS 519 erlaubt hier sogar den Wiedereinbau noch intakter Dichtungen insofern kein Ersatzstoff vorhanden ist. Kurz zusammengefasst handelt es sich um folgende Arbeiten: Wartung, Inspektion, Instandsetzung.