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Asbestdach fachgerecht entfernen und entsorgen
Asbesthaltige Wellplatten und andere Asbestzementprodukte wurden über Jahrzehnte auf Wohnhäusern, Hallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Garagen und Gewerbeimmobilien eingesetzt.
Steht eine Dachsanierung, ein Umbau, der Abbruch eines Gebäudes oder die Installation einer Photovoltaikanlage an, müssen vorhandene Asbestprodukte fachgerecht berücksichtigt werden.
Korte & Partner ist seit 1992 auf Asbest- und Schadstoffsanierung spezialisiert. Wir übernehmen den fachgerechten Rückbau asbesthaltiger Dacheindeckungen einschließlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen, Verpackung, Transport und Entsorgung.
Unsere Leistungen bei Asbestdächern:
  • Rückbau asbesthaltiger Wellplatten und Dachplatten
  • Einrichtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen
  • Absturz- und Durchsturzsicherung
  • fachgerechte Demontage nach TRGS 519
  • staubarme Arbeitsweise
  • Verpackung der Asbestabfälle
  • Transport und Entsorgung
  • Entsorgungsdokumentation
  • bundesweite Ausführung für Gewerbe, Industrie und private Auftraggeber
Welche Asbestdächer entfernen wir?
Asbestzement wurde insbesondere vom zweiten Drittel des 20. Jahrhunderts bis zum Asbestverbot in unterschiedlichsten Dachprodukten verwendet. Besonders häufig finden sich asbesthaltige Faserzementplatten auf älteren Hallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Garagen und Wohnhäusern.
Typische Einsatzbereiche sind:
  • Asbestzement-Wellplatten
  • Faserzement-Dachplatten
  • kleinformatige Dachplatten
  • Dach- und Fassadenplatten aus Asbestzement
  • asbesthaltige Dacheindeckungen auf Industrie- und Gewerbehallen
  • asbesthaltige Dächer landwirtschaftlicher Gebäude
Ob eine vorhandene Dacheindeckung tatsächlich Asbest enthält, lässt sich allein anhand des Aussehens nicht immer eindeutig feststellen. Bei ungeklärten Materialien sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten geklärt werden, ob Asbest vorhanden ist.
Wann sollte ein Asbestdach entfernt werden?
Allein das Vorhandensein einer asbesthaltigen Dacheindeckung bedeutet nicht automatisch, dass ein Gebäude unmittelbar saniert werden muss.
Eine Entfernung wird jedoch insbesondere dann relevant, wenn:
  • das Dach erneuert werden soll,
  • Dachplatten beschädigt oder stark verwittert sind,
  • Umbau- oder Abbrucharbeiten geplant sind,
  • eine energetische Dachsanierung vorgesehen ist,
  • eine neue Dacheindeckung hergestellt werden soll,
  • Photovoltaik auf dem Dach installiert werden soll,
  • vorhandene Bauteile im Rahmen anderer Arbeiten entfernt werden müssen.
Bei geplanten Arbeiten sollte der Umgang mit dem Asbestdach möglichst frühzeitig in die Bauplanung einbezogen werden. Dadurch lassen sich Sanierung, Gerüst, Absturzsicherung, Entsorgung und anschließende Dacharbeiten sinnvoll aufeinander abstimmen.
So läuft die Entfernung eines Asbestdaches ab
1. Prüfung des Gebäudes und der Dachfläche
Vor der Angebotserstellung benötigen wir möglichst genaue Angaben zum Gebäude und zur vorhandenen Dacheindeckung.
Hilfreich sind insbesondere:
Anschrift des Objekts Fotos des Gebäudes und der Dachflächen ungefähre Dachfläche Gebäudehöhe Dachform und Dachneigung vorhandene Lichtplatten oder Lichtbänder Zugänglichkeit des Gebäudes vorhandene Gerüste oder Absturzsicherungen Informationen zur Nutzung des Gebäudes
Bei größeren oder technisch anspruchsvollen Projekten kann zusätzlich eine Besichtigung sinnvoll sein.
2. Planung der Schutzmaßnahmen
Bei einem Asbestdach müssen zwei unterschiedliche Gefährdungen berücksichtigt werden:
Asbestfasern und Absturz beziehungsweise Durchsturz. Alte Asbestzement-Wellplatten dürfen grundsätzlich nicht als sicher begehbare Dachfläche betrachtet werden. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen gegen Absturz und Durchsturz vorgesehen werden. Je nach Gebäude können hierzu beispielsweise gehören:
Fassadengerüste Seitenschutz Auffangnetze Hubarbeitsbühnen lastverteilende Laufwege geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz abgesperrte Arbeitsbereiche
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von Gebäudehöhe, Dachkonstruktion, Dachneigung und örtlichen Gegebenheiten ab.
3. Fachgerechte Demontage der Asbestplatten
Beim Rückbau steht eine möglichst zerstörungsarme Demontage im Vordergrund. Asbestzementprodukte sollen nach den Vorgaben der TRGS 519 möglichst so ausgebaut werden, dass Bruch und unnötige Faserfreisetzung vermieden werden. Befestigungen werden soweit möglich gelöst und die Platten anschließend vorsichtig von der Unterkonstruktion abgenommen. Bei Asbestzementdächern erfolgt der Ausbau grundsätzlich entgegen der Einbaurichtung – vom First in Richtung Traufe. Die Platten dürfen nicht einfach vom Dach geworfen, über andere Platten gezogen oder unkontrolliert zerbrochen werden. Die aktuelle TRGS 519 enthält hierfür detaillierte Vorgaben zum Ausbau und Umgang mit Asbestzementprodukten.
4. Verpackung und Transport
Die ausgebauten Asbestprodukte werden staubdicht und für den Transport geeignet verpackt. Je nach Art und Menge kommen beispielsweise geeignete Big Bags oder Platten-Big-Bags zum Einsatz. Die verpackten Abfälle werden anschließend kontrolliert vom Dach beziehungsweise aus dem Arbeitsbereich transportiert und der vorgesehenen Entsorgung zugeführt. Korte & Partner verfügt am Unternehmensstandort in Westerkappeln über eigene genehmigte Möglichkeiten zur Zwischenlagerung von Asbest und weiteren Abfällen.
5. Fachgerechte Entsorgung
Asbesthaltige Baustoffe sind gefährliche Abfälle und müssen über dafür vorgesehene Entsorgungswege beseitigt werden. Wir übernehmen auf Wunsch den gesamten Ablauf vom Rückbau über die Verpackung und den Transport bis zur Entsorgungsdokumentation. Sie erhalten damit Sanierung und Entsorgung aus einer Hand.
TRGS 519: Was gilt beim Rückbau eines Asbestdaches?
Für Tätigkeiten mit Asbest gelten die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
Die TRGS 519 beschreibt unter anderem Anforderungen an:
  • Qualifikation der ausführenden Personen
  • Arbeitsorganisation
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen
  • persönliche Schutzausrüstung
  • staubarme Arbeitsweise
  • Ausbau von Asbestzementprodukten
  • Reinigung
  • Verpackung und Entsorgung
Gewerbliche Tätigkeiten mit Asbest müssen außerdem entsprechend ihrer Tätigkeit und Risikoeinstufung die geltenden Anzeige- und Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die TRGS 519 weist darauf hin, dass Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen sind. Korte & Partner übernimmt die für den jeweiligen Auftrag erforderliche Vorbereitung und Organisation der Asbestarbeiten.
Absturzsicherung bei Asbestdächern
Dieser Punkt wird bei der Planung einer Asbestdachsanierung häufig unterschätzt. Alte Asbestzement-Wellplatten gelten nicht als durchsturzsichere Dachbauteile. Die DGUV nennt Asbestzement-Wellplatten ausdrücklich als Beispiel für nicht durchsturzsichere Bauteile. Deshalb genügt es nicht, nur die Anforderungen des Gefahrstoffrechts zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege geschaffen werden. Je nach Gebäude können unter anderem Gerüste, Auffangnetze, Laufwege, Hebebühnen oder weitere Absturzschutzsysteme erforderlich sein. Bei unserer Angebotserstellung betrachten wir deshalb Asbestsanierung und Absturzsicherung gemeinsam.
Asbestdach und Photovoltaik
Gerade bei älteren Hallen und landwirtschaftlichen Gebäuden stellt sich häufig die Frage: Kann eine Photovoltaikanlage einfach auf ein vorhandenes Asbestdach montiert werden? Bei Asbestzementdächern ist besondere Vorsicht geboten. Die Gefahrstoffverordnung verbietet ausdrücklich die feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern. Damit ist die Montage einer neuen Konstruktion auf einem bestehenden Asbestzementdach grundsätzlich kein zulässiger Weg, das alte Dach einfach weiterzuverwenden. Soll auf einem Gebäude mit Asbestzementdach eine neue Dachkonstruktion oder Photovoltaikanlage entstehen, ist deshalb regelmäßig zunächst der fachgerechte Rückbau der asbesthaltigen Dacheindeckung zu berücksichtigen. Das hat zusätzlich einen praktischen Vorteil: Nach der Sanierung kann das neue Dach von Anfang an auf die geplante Photovoltaikanlage abgestimmt werden.
Asbestdächer von Gewerbe- und Industriegebäuden
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf größeren Dachflächen von Industriehallen, Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Reithallen oder auch Produktionsgebäuden.
Bei diesen Projekten müssen Sanierungsablauf, Arbeitsschutz, Entsorgung und die anschließenden Arbeiten häufig eng koordiniert werden.
Auf Wunsch stimmen wir unsere Arbeiten direkt mit Dachdeckern, Hallenbauern, Generalunternehmern oder anderen beteiligten Gewerken ab.
Asbestsanierung für Dachdecker und andere Handwerksbetriebe
Sie sind Dachdecker, Zimmerer, Solarteur oder Generalunternehmer und stoßen bei einem Projekt auf ein Asbestdach?
Korte & Partner übernimmt die erforderlichen Asbestarbeiten als spezialisierter Partner.
Sie bleiben Ansprechpartner Ihres Kunden – wir kümmern uns um den fachgerechten Asbestrückbau.
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Warum Korte & Partner?
Seit 1992 in der Schadstoffsanierung
Korte & Partner beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren mit dem Rückbau und der Entsorgung schadstoffhaltiger Baustoffe.
Spezialisierung auf Asbest
Asbest ist kein Nebengeschäft unseres Unternehmens, sondern einer der zentralen Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit.
Sanierung und Entsorgung aus einer Hand
Wir übernehmen nicht nur die Demontage, sondern auch Verpackung, Transport und Entsorgung der anfallenden Asbestabfälle.
Eigene Entsorgungslogistik
Zu unserem Unternehmen gehören eigene Transportmöglichkeiten sowie ein genehmigtes Zwischenlager am Standort Westerkappeln.
Erfahrung mit großen Dachflächen
Neben kleineren Gebäuden sanieren wir regelmäßig Dächer von Hallen, Gewerbeobjekten und landwirtschaftlichen Gebäuden.
Regionale und bundesweite Projekte
Unser Standort befindet sich in Westerkappeln zwischen Osnabrück, Ibbenbüren, Rheine und Münster. Größere Sanierungsprojekte führen wir auch überregional und bundesweit durch.
Häufige Fragen zur Asbestdachsanierung
Woran erkenne ich ein Asbestdach?
Ältere graue oder farbige Faserzement-Wellplatten können Asbest enthalten. Allein anhand von Farbe, Form oder Herstellerkennzeichnung ist eine sichere Beurteilung jedoch nicht immer möglich. Bei Zweifeln sollte das Material fachkundig bewertet und gegebenenfalls untersucht werden.
Muss ein intaktes Asbestdach sofort entfernt werden?
Das bloße Vorhandensein eines Asbestzementdaches führt nicht automatisch zu einer generellen Pflicht zum sofortigen Rückbau. Relevant wird die Sanierung insbesondere bei Beschädigungen, Umbauten, Dacharbeiten oder einer geplanten neuen Nutzung der Dachfläche.
Kann man ein Asbestdach einfach überdecken?
Eine feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern ist nach § 11 Gefahrstoffverordnung nicht zulässig.
Kann Photovoltaik auf ein Asbestdach gebaut werden?
Eine Aufständerung auf einem Asbestzementdach fällt unter die ausdrücklichen Beschränkungen der Gefahrstoffverordnung. Bei einer geplanten PV-Anlage sollte deshalb die Entfernung der asbesthaltigen Dacheindeckung in die Planung einbezogen werden.
Kann das neue Dach direkt nach dem Asbestrückbau montiert werden?
In vielen Projekten erfolgt der Rückbau unmittelbar vor der Neueindeckung. Voraussetzung ist eine entsprechende Abstimmung zwischen Asbestfachbetrieb, Dachdecker und gegebenenfalls weiteren Gewerken.
In welchen Regionen ist Korte & Partner tätig?
Unser Firmensitz befindet sich in Westerkappeln. Wir arbeiten regelmäßig im Raum Osnabrück, Münster, Ibbenbüren und Rheine sowie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Größere Projekte führen wir auch bundesweit aus.
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