Die Sicherheitsvorschriften für die Asbestsanierung sind sehr umfangreich. Grundsätzlich unterscheidet man für die Sanierung und Entsorgung in Asbestzement, festgebundene- und schwachgebundene Produkte. In der Regel sind Sanierungen in Innenbereichen wesentlich umfangreicher als im Außenbereich, da Asbestzement-Produkte im Außenbereich nicht separat abgeschottet werden müssen (trotzdem sind für Dritte natürlich Sicherheitsabstände einzuhalten).
Bei Sanierungen im Innenbereich werden je nach Asbestprodukt neben Staubschutzwänden verschiedenen technische Sicherheitsvorkehrungen getroffen (Schleusen, Unterdruckhaltegeräte, H-Sauganlagen mit Asbestzulassung etc.). Der Rückbau der Asbestprodukte erfolgt so bruchfrei und staubarm wie möglich. Nach dem Rückbau erfolgt die sogenannte Grob- und Feinreinigung.
Je nach Sanierung ist im Anschluss eine Raumluftmessung erforderlich, um zu bestimmen ob sich noch Fasern in dem Bereich befinden.
War die Messung erfolgreich, wird der Arbeits-/Schwarzbereich von dem sachkundigen Aufsichtsführenden wieder freigegeben.
Die fachgerechte Entsorgung der Asbestabfälle wird durch sogenannte Begleitscheine belegt (eANV = elektronische Abfallnachweisverfahren).